Epoche I/II Warnungstafeln/Warnkreuze
Während der Länderbahnzeit wurden zur Sicherung an schienengleichen Wegübergängen Warnungstafeln mit verschiedenen Anschriften aufgestellt.
Diese wurden erst mit der EBO von 1928 durch die Andreaskreuze abgelöst. Zwei dieser Tafeln sind jetzt bei uns erhältlich.
Die blauen Warnungstafeln wurden ab 1910 eingeführt und bevorzugt an Gefahrenstellen außerhalb geschlossener Ortschaften aufgestellt.
Ab 1927 wurden diese Tafeln von den neuen dreieckigen Warnungstafeln abgelöst.
Epoche II
Eine komplette Auswahl der zu DRG Zeiten verwendeten Andreaskreuze, Warntafeln/Warnzeichen und Baken. Wann genau die Andreaskreuze eingeführt wurden, ist nicht bekannt.
In der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung vom 17. Juli 1928 werden die klassischen Warnungstafeln “Halt! Wenn ein Zug sich nähert” durch Warnkreuze ersetzt.
Die vielen Ausführungen der Warnkreuze sind wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass die Bahnbetreiber laut Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für deren Aufstellung verantwortlich waren und es dafür noch keine einheitlichen Regelungen in der StVO gab. In zeitgenössischen Bildern und Übersichten sind beide Arten (mit und ohne Sechseck) weit verbreitet anzutreffen.
Diese Art der Andreaskreuze war in der BRD bis 1961 gültig. Erst ab diesem Zeitpunkt wurden die Andreaskreuze hochstehend angebracht.
In der DDR wurden die neuen Andreaskreuze bereits mit der ersten Nachkriegs StVO 1953 eingeführt.
Die Warnungstafeln wurden in dieser Form erstmals 1927 eingeführt. Ab der StVO 1934 wurden sie als Warnzeichen bezeichnet.
Die kleineren Warnungstafeln durften nur innerhalb von Ortschaften aufgestellt werden. Ab 1934 wurden allerdings in Kombination mit den Baken nur noch die kleineren Ausführungen verwendet.
Die Baken wurden erstmals 1934 eingeführt. Sie werden jeweils beiderseits der Straße aufgestellt.