Vorab einige Informationen zu Warnkreuze, Warnschilder, Warnzeichen, Warntafeln, Andreaskreuze, Baken und Pfosten bis Epoche VI der DRG - DR - DB

Epoche I/II Warnungstafeln/Warnkreuze

Während der Länderbahnzeit wurden zur Sicherung an schienengleichen Wegübergängen Warnungstafeln mit verschiedenen Anschriften aufgestellt.

Diese wurden erst mit der EBO von 1928 durch die Andreaskreuze abgelöst. Zwei dieser Tafeln sind jetzt bei uns erhältlich.

Die blauen Warnungstafeln wurden ab 1910 eingeführt und bevorzugt an Gefahrenstellen außerhalb geschlossener Ortschaften aufgestellt.

Ab 1927 wurden diese Tafeln von den neuen dreieckigen Warnungstafeln abgelöst.

Epoche II

Eine komplette Auswahl der zu DRG Zeiten verwendeten Andreaskreuze, Warntafeln/Warnzeichen und Baken. Wann genau die Andreaskreuze eingeführt wurden, ist nicht bekannt.

In der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung vom 17. Juli 1928 werden die klassischen Warnungstafeln “Halt! Wenn ein Zug sich nähert” durch Warnkreuze ersetzt.

Die vielen Ausführungen der Warnkreuze sind wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass die Bahnbetreiber laut Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für deren Aufstellung verantwortlich waren und es dafür noch keine einheitlichen Regelungen in der StVO gab. In zeitgenössischen Bildern und Übersichten sind beide Arten (mit und ohne Sechseck) weit verbreitet anzutreffen.

Diese Art der Andreaskreuze war in der BRD bis 1961 gültig. Erst ab diesem Zeitpunkt wurden die Andreaskreuze hochstehend angebracht.

In der DDR wurden die neuen Andreaskreuze bereits mit der ersten Nachkriegs StVO 1953 eingeführt.

Die Warnungstafeln wurden in dieser Form erstmals 1927 eingeführt. Ab der StVO 1934 wurden sie als Warnzeichen bezeichnet.

Die kleineren Warnungstafeln durften nur innerhalb von Ortschaften aufgestellt werden. Ab 1934 wurden allerdings in Kombination mit den Baken nur noch die kleineren Ausführungen verwendet.

Die Baken wurden erstmals 1934 eingeführt. Sie werden jeweils beiderseits der Straße aufgestellt.

Warnzeichen/Andreaskreuze DB/DR Epoche III bis VI

DB/DB AG Epoche III bis VI

Die noch heute verwendete Form der Andreaskreuze ist bereits aus der DRG Zeit bekannt. Allerdings wurden die hochgestellten Andreaskreuze damals nur an Stellen mit beschränktem Platz aufgestellt.

In Westdeutschland wurden ab 1961 nur noch die hochgestellten Andreaskreuze der heutigen Form verwendet.

Das Andreaskreuz für unbeschrankte mehrgleisige Bahnübergänge verschwand ab 1961 gänzlich. Zu beachten ist, dass natürlich für Übergangszeiten auch noch alte Schilder aufgestellt waren.

Die alte Form der Baken war bis in die Epoche 4 gültig. Dann wurden die neuen Baken (ohne Abschrägung) eingeführt und sind bis heute gültig.

Das alte Warnzeichen für unbeschrankte Bahnübergänge (Dampflok) wurde erst in der 90er Jahren durch das heute gültige Zeichen 151 der StVO (E-Lok) abgelöst.

Vielerorts sind diese alten Warnzeichen allerdings auch noch heute anzutreffen.

DR/DDR Epoche III bis IV

Die DDR-typischen Andreaskreuze haben ihren Ursprung in der DRG Zeit. In der von uns angebotenen Form werden sie erstmals ab der StVO von 1953 verwendet.

Die Andreaskreuze für unbeschrankte, mehrgleisige Bahnübergänge und beschrankte BÜ waren bis zur StVO 1977 gültig und verschwanden dann nach und nach.

Das Andreaskreuz für unbeschrankte, eingleisige Bahnübergänge war ab der StVO 1977 für alle BÜ zu verwenden und ist heute noch vielfach anzutreffen.

Die Warnzeichen blieben im Prinzip unverändert.

Die alten Baken aus der DRG Zeit waren ebenfalls noch bis zur StVO 1977 gültig. Dann wurden neue (ohne Abschrägung) eingeführt.